Allgemeine Geschäftsbedingungen für Technikscout Pro von Dominik Holzner, DGH-IT, Florianweg 5, 83317 Teisendorf (nachfolgend „Anbieter“)
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, nur Unternehmer
- Anbieter ist Dominik Holzner, DGH-IT, Florianweg 5, 83317 Teisendorf, kontakt@dgh-it.de.
- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Technikscout Pro“ (https://scout-pro.dgh-it.de) als Software as a Service („Software“). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von DGH-IT für sonstige Leistungen (IT-Dienstleistungen, Hardware, Wartung, andere Onlinedienste) gelten für Technikscout Pro nicht. Für die kostenlose App „Scout“ (scout.dgh-it.de) gelten eigene Nutzungsbedingungen.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Verbraucher (§ 13 BGB) sind von Vertragsschluss und Nutzung ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft bei der Registrierung und bei jeder Bestellung eines kostenpflichtigen Pakets ausdrücklich. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht.
- Hat der Kunde die Unternehmereigenschaft unzutreffend angegeben, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht widerspricht. Individuelle Vereinbarungen in Textform haben Vorrang (§ 305b BGB).
- Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: individuelle Vereinbarungen, der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) für den Umgang mit personenbezogenen Daten, die bei Vertragsschluss gültige Paketbeschreibung in der Software, diese AGB.
§ 2 Leistungen
- Der Anbieter stellt dem Kunden die Software während der Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit (Inventarisierung, Wartungsplanung, Störungserfassung, Exporte, KI-Funktionen). Umfang, Module und Grenzen (Anzahl Benutzer und Geräte, Anzahl KI-Analysen pro Monat über den Zugang des Anbieters) ergeben sich aus der Paketbeschreibung in der Software zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im gebuchten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke durch seine Benutzer zu nutzen. Eine Überlassung der Software (Programmkopie, Quellcode) findet nicht statt.
- Die Software enthält Gerätedaten aus öffentlichen Quellen (z. B. NetBox Device Type Library, endoflife.date, IEEE-Herstellerkennungen). Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit steht der Anbieter nicht ein; die Quellen- und Lizenzhinweise sind in der Software unter „Lizenzen & Quellen“ abrufbar.
- Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und ändern, soweit dies unter Berücksichtigung seiner Interessen für den Kunden zumutbar ist, insbesondere aus Gründen der Sicherheit, wegen geänderter rechtlicher Vorgaben oder weil ein Dienstleister (z. B. ein KI-Anbieter) seine Leistung ändert oder einstellt. Die im Paket beschriebenen Funktionen müssen im Wesentlichen erhalten bleiben. Schränkt eine Änderung eine im Paket beschriebene Funktion mehr als unerheblich ein, kündigt der Anbieter sie mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag dann bis zum Wirksamwerden der Änderung fristlos kündigen und erhält bereits gezahlte Vergütung für die Zeit danach anteilig zurück.
- Support erfolgt per E-Mail an kontakt@dgh-it.de montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr (ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage). Der Anbieter antwortet in der Regel innerhalb von zwei Werktagen; für Störungen gilt § 6 Abs. 3. Eine Bereitschaft rund um die Uhr besteht nicht.
§ 3 KI-Funktionen
- Die Software bietet drei KI-gestützte Funktionen: die Erkennung von Geräten auf Fotos, eine Fehlerdiagnose und die Ergänzung technischer Daten von Katalogeinträgen (Katalogaktualisierung). Dazu übermittelt sie an den in der Software angezeigten KI-Anbieter: bei der Erkennung das Foto und einen optionalen Hinweistext; bei der Fehlerdiagnose Bezeichnung, Hersteller, Modell, Kategorie und technische Daten des Geräts sowie die Problembeschreibung, Notizen zum Gerät nur, wenn der Benutzer sie ausdrücklich zur Übermittlung auswählt (Voreinstellung: aus); bei der Katalogaktualisierung Bezeichnung, Hersteller, Modell, Kategorie, Beschreibung und technische Daten des Katalogeintrags. Erkennbare Kontaktdaten (z. B. E-Mail-Adressen, Telefonnummern) und Muster von Zugangsdaten entfernt die Software vor dem Senden aus Freitexten; dieser Filter erkennt nicht jede Angabe. Benutzerkennungen werden nicht übermittelt. KI-Anbieter ist derzeit ausschließlich Anthropic, PBC (USA); die Verarbeitung findet in den USA bzw. weltweit statt. Einzelheiten regelt der AVV mit seinen Anlagen.
- KI-Ergebnisse (z. B. Gerätebezeichnung, Hersteller, Modell, technische Daten, Wartungsvorschläge, Hinweise zur Fehlerbehebung) werden automatisch erzeugt. Sie können unvollständig, veraltet oder falsch sein. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der KI-Funktion nach dem Stand der Technik, nicht aber die inhaltliche Richtigkeit eines einzelnen Ergebnisses. Die Software ersetzt keine Fachkraft, keine Herstellerdokumentation und keine sicherheitstechnische Prüfung.
- Der Kunde prüft KI-Ergebnisse vor ihrer Übernahme und vor jeder Verwendung, insbesondere vor sicherheitsrelevanten Arbeiten (z. B. an elektrischen Anlagen, Gas-, Druck- oder Absturzsicherungen). Die Software kennzeichnet KI-Ergebnisse als solche, auch wenn ein Benutzer sie übernimmt (z. B. als bekannte Lösung einer Störung oder als Wartungsaufgabe) oder teilt; der Kunde entfernt diese Kennzeichnung nicht, wenn er Ergebnisse an Dritte weitergibt.
- Rollen nach der KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689 in der jeweils geltenden Fassung): Der Anbieter stellt die Software als KI-System unter eigenem Namen bereit; er nutzt dafür KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck Dritter. Der Kunde setzt die KI-Funktionen in eigener Verantwortung beruflich ein (Betreiber). Der Kunde ergreift Maßnahmen, um die KI-Kompetenz seiner Benutzer zu fördern (Art. 4 KI-VO); der Anbieter unterstützt ihn durch Hinweise in der Software.
- Die Software ist nicht für Zwecke bestimmt, die nach Art. 6 i. V. m. Anhang III KI-VO als hochriskant gelten (z. B. Bewertung oder Überwachung von Beschäftigten), und nicht als Sicherheitsbauteil eines Produkts. Der Kunde setzt sie für solche Zwecke nicht ein.
- Der Kunde und seine Benutzer beachten bei der Nutzung der KI-Funktionen die Nutzungsrichtlinie des jeweils eingesetzten KI-Anbieters (derzeit die Usage Policy von Anthropic, https://www.anthropic.com/legal/aup). Der Anbieter darf KI-Funktionen für einzelne Benutzer sperren, soweit ein konkreter Verstoß vorliegt und dies zur Abwendung von Nachteilen erforderlich ist; er informiert den Kunden unverzüglich.
- Eigene KI-Zugänge: Soweit die Organisation es in der Software zulässt, kann der Kunde für die vom Anbieter freigeschalteten KI-Anbieter eigene Zugangsschlüssel hinterlegen. Der Kunde schließt den Vertrag mit dem KI-Anbieter dann selbst, trägt dessen Kosten und ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit (insbesondere den Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem KI-Anbieter) verantwortlich. Analysen über eigene Zugänge werden nicht auf das Kontingent des Pakets angerechnet. Der Kunde kann in der Software festlegen, welche KI-Anbieter seine Benutzer verwenden dürfen.
- Ausfälle oder Leistungsänderungen eines KI-Anbieters, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, sind keine Pflichtverletzung des Anbieters. § 6 Abs. 4 (Minderung) bleibt unberührt.
- Warnhinweis Elektrik: Arbeiten an Netzspannung (230/400 V), an der festen Elektroinstallation, an Sicherungen, FI- und LS-Schaltern und Verteilern sowie das Öffnen netzbetriebener Geräte, Netzteile und Akkus dürfen nur Elektrofachkräfte ausführen. KI-Ergebnisse und Hinweise der Software sind keine Anleitung für solche oder andere sicherheitsrelevante Arbeiten. Der Kunde stellt sicher, dass seine Benutzer diese Grenze kennen und beachten.
§ 4 Vertragsschluss
- Mit der Registrierung (Angaben zur Organisation, Bestätigung der Unternehmereigenschaft, Annahme dieser AGB und Abschluss des AVV) und der Bestätigung der E-Mail-Adresse kommt ein Vertrag über das kostenlose Paket „Start“ zustande. Der Bestätigungslink ist 24 Stunden gültig.
- Kostenpflichtige Pakete bestellt der Kunde in der Software (Verwaltung → Lizenz). Vor der Bestellung zeigt die Software eine Bestellübersicht mit Paket, Zahlweise, Preis, Laufzeit, Kündigungsfrist und Rechnungsanschrift; Eingabefehler kann der Kunde dort bis zum Absenden korrigieren oder die Bestellung abbrechen. Mit Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung zustande, die der Anbieter unmittelbar in der Software anzeigt und zusätzlich per E-Mail versendet.
- Die Rechnung wird gesondert per E-Mail übermittelt und ist in der Software abrufbar. Das kostenpflichtige Paket wird nach Zahlungseingang freigeschaltet; bis dahin steht das bisherige Paket zur Verfügung.
- Vertragstext: Diese AGB sind in der Bestellübersicht abrufbar und speicherbar; die Bestellbestätigung enthält einen Link auf die geltende Fassung (§ 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB). Der Anbieter speichert Bestellung, AGB-Fassung und die Bestätigungen des Kunden (Zeitpunkt, Person) und stellt sie dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Vertragssprache ist Deutsch.
- Der Anbieter kann Registrierungen und – vor der Bestellbestätigung – Bestellungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 5 Paket „Start“ (kostenlos)
- Das Paket „Start“ ist unentgeltlich und im Umfang begrenzt (siehe Paketbeschreibung). Es läuft unbefristet.
- Beide Seiten können das Paket „Start“ jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen; der Kunde auch durch Löschen der Organisation in der Software, soweit diese Funktion angeboten wird. Für Datenexport und Löschung gilt § 13.
- Für das Paket „Start“ gelten keine Verfügbarkeitszusage (§ 6 Abs. 1) und keine Reaktionszeiten. Zur Haftung siehe § 15 Abs. 4.
§ 6 Betrieb, Verfügbarkeit, Wartung, Störungen, Datensicherung
- Der Anbieter betreibt die Software auf einem eigenen Server in Deutschland mit gespiegelten Datenträgern, jedoch ohne redundanten Zweitserver, ohne unterbrechungsfreie Stromversorgung und mit einem einzigen Internetanschluss. Störungen von mehreren Stunden und nach einem Hardwaredefekt auch von mehreren Tagen sind deshalb möglich. Für kostenpflichtige Pakete stellt der Anbieter die Software mit einer Verfügbarkeit von 97 % im Kalenderjahr bereit, gemessen am Übergabepunkt (Internetanschluss des Serverstandorts). Verfügbarkeit bedeutet, dass sich Benutzer anmelden und die Kernfunktionen Inventar, Wartung und Export nutzen können. KI-Funktionen sind nicht Teil der Verfügbarkeit, soweit ihr Ausfall auf dem KI-Anbieter beruht.
- Nicht als Ausfallzeit gelten (a) angekündigte Wartungsarbeiten von insgesamt bis zu 8 Stunden im Monat, die der Anbieter mindestens 3 Tage vorher in der Software ankündigt und vorrangig werktags zwischen 20 und 6 Uhr oder am Wochenende durchführt; dringende Sicherheitsupdates spielt er auch kurzfristig ein, (b) Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters, insbesondere in Netzen Dritter außerhalb des Internetanschlusses des Anbieters oder beim Kunden; ein Ausfall des eigenen Internetanschlusses des Anbieters gilt als Ausfallzeit, soweit er nicht auf höherer Gewalt beruht, und (c) höhere Gewalt. Höhere Gewalt sind Ereignisse, die von außen kommen und auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abgewendet werden können, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Anordnungen sowie flächige Ausfälle des öffentlichen Strom- oder Telekommunikationsnetzes. Keine höhere Gewalt sind insbesondere Defekte der eigenen Hardware des Anbieters und Störungen der Elektrik in seinen eigenen Räumen.
- Der Kunde meldet Störungen unverzüglich in Textform an kontakt@dgh-it.de. Der Anbieter bearbeitet Störungen montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr (ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) und reagiert spätestens am folgenden Werktag; eine Bereitschaft rund um die Uhr besteht nicht. Nach einem Hardwareausfall ist es das Ziel des Anbieters, die Software innerhalb von 3 Werktagen mit einem höchstens 24 Stunden alten Datenstand wieder bereitzustellen; dies ist ein Ziel und keine Zusage.
- Die Rechte des Kunden wegen Mängeln (§ 14), insbesondere die Minderung nach § 536 BGB, bleiben unberührt; zu viel gezahlte Vergütung kann der Kunde nach § 812 BGB zurückfordern.
- Datensicherung: Der Anbieter sichert die Daten täglich verschlüsselt auf einem getrennten Sicherungssystem an seinem Standort und legt zusätzlich eine verschlüsselte Kopie außer Haus bei der Hetzner Online GmbH (Rechenzentrum Falkenstein, Deutschland) ab; die täglichen Sicherungen werden 7 Tage aufbewahrt, einzelne wöchentliche und monatliche Stände derzeit bis zu 6 Monate, und wöchentlich geprüft. Vor jedem Update sichert er zusätzlich die Datenbank. Der Kunde exportiert seine Daten ergänzend nach § 9 Abs. 5.
§ 7 Inhalte des Kunden, Rechte an Ergebnissen
- Alle Daten und Inhalte, die der Kunde oder seine Benutzer in die Software einbringen (Gerätedaten, Fotos, Notizen, Wartungs- und Störungsdaten; „Kundeninhalte“): Alle Rechte daran verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter daran nur die einfachen, nicht übertragbaren Rechte ein, die zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind (Speichern, Vervielfältigen für Datensicherung, Übermitteln an den KI-Anbieter, Anzeigen, Exportieren). Darüber hinaus nutzt der Anbieter Kundeninhalte nur nach § 8.
- Der Anbieter verwendet Kundeninhalte nicht zum Training von KI-Modellen und gibt sie nicht zu diesem Zweck weiter. Der derzeit eingesetzte KI-Anbieter Anthropic darf nach seinen kommerziellen Bedingungen Inhalte aus der Schnittstelle nicht zum Training seiner Modelle verwenden.
- KI-Ergebnisse stehen dem Kunden zur freien Verwendung zu. Soweit an ihnen Rechte des Anbieters entstehen, räumt er sie dem Kunden unentgeltlich, zeitlich unbeschränkt und nicht ausschließlich ein. Der Anbieter steht nicht dafür ein, dass KI-Ergebnisse urheberrechtlich schutzfähig sind; Marken- und Produktnamen in Ergebnissen sind Kennzeichen ihrer Inhaber.
- Der Kunde sichert zu, dass er zur Einbringung der Kundeninhalte berechtigt ist, insbesondere die Rechte an hochgeladenen Fotos hat und die Rechte abgebildeter Personen beachtet.
§ 8 Dienstdaten und Scan-Protokoll
- Der Anbieter protokolliert zu jeder KI-Erkennung in Technikscout Pro: Zeitpunkt, KI-Anbieter und -Modell, Dauer, Erfolg oder Fehlermeldung, Bildformat und -größe, das KI-Ergebnis (Bezeichnung, Hersteller, Modell, Kategorie, Art, Sicherheit), den Treffer in der Gerätedatenbank sowie, ob der Benutzer das Ergebnis gespeichert oder verworfen hat und welche dieser Felder er vor dem Speichern geändert hat („Scan-Protokoll“). Freitexte (z. B. Beschreibungen, Hinweise, Notizen) werden nicht in das Scan-Protokoll übernommen. Das Scan-Protokoll ist nur der Organisation zugeordnet, nicht dem Benutzerkonto. Fotos, Standorte, Seriennummern, Notizen und Benutzerkonten werden nicht in das Scan-Protokoll übernommen. Einen vom Benutzer eingegebenen Hinweistext übermittelt die Software nur an den KI-Anbieter; er wird nicht im Scan-Protokoll gespeichert.
- Der Anbieter wertet das Scan-Protokoll ausschließlich aus, um die Erkennung, die Auswahl der KI-Modelle und die Gerätedatenbank zu verbessern sowie Fehler zu beheben. Gerätebezeichnungen (Hersteller, Modell, technische Daten) aus dem Scan-Protokoll darf er dafür in die Gerätedatenbank übernehmen, die allen Kunden zur Verfügung steht; dabei werden keine Angaben übernommen, die auf den Kunden schließen lassen. Genutzt werden nur Ergebnisse ohne Personenbezug, also keine Fotos, keine Benutzerangaben und keine Freitexte. Der Kunde stimmt dieser Nutzung zu. Das Scan-Protokoll wird nach zwölf Monaten gelöscht, bei Löschung der Organisation sofort.
- Zur Abrechnung der Kontingente und zur Sicherheit protokolliert der Anbieter je KI-Aufruf Zeitpunkt, Organisation, Benutzer, Anbieter, Modell, Art, Erfolg und Dauer (KI-Nutzungsprotokoll) sowie sicherheitsrelevante Aktionen im Prüfprotokoll. Beide Protokolle werden nach zwölf Monaten automatisch gelöscht, bei Löschung der Organisation sofort; Einzelheiten regelt der AVV.
§ 9 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, verwaltet die Rollen seiner Benutzer und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Er ist für Handlungen seiner Benutzer verantwortlich wie für eigene.
- Der Kunde lädt keine rechtswidrigen Inhalte hoch. Er und seine Benutzer fotografieren keine Personen und keine Dokumente (z. B. Ausweise, Typenschilder mit Personenangaben, Zugangsdaten) und geben in Hinweise, Problembeschreibungen und Notizen keine Namen oder sonstigen Angaben zu Personen ein; die Software weist bei den KI-Funktionen darauf hin. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) gibt der Kunde nicht ein.
- Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Software verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) und informiert seine Benutzer und betroffene Dritte, soweit erforderlich.
- Untersagt sind insbesondere automatisierte Massenabfragen außerhalb der vorgesehenen Schnittstellen, die Umgehung von Kontingenten, Mehrfachregistrierungen zur Erlangung kostenloser Kontingente, Angriffe auf die Sicherheit der Software und die Nutzung der KI-Funktionen entgegen § 3 Abs. 5 und 6.
- Der Kunde exportiert seine Daten regelmäßig, mindestens monatlich, über den Komplettexport (§ 13 Abs. 1) und bleibt für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z. B. nach § 147 AO) selbst verantwortlich.
- Bei einem konkreten Verdacht auf einen schwerwiegenden Verstoß gegen Abs. 4 oder einer akuten Gefährdung der Sicherheit kann der Anbieter den Zugang betroffener Benutzer vorübergehend sperren, soweit und solange dies erforderlich ist. Er informiert den Kunden unverzüglich unter Angabe des Grundes.
§ 10 Vergütung, Zahlung, Zahlungsverzug
- Es gelten die bei der Bestellung in der Bestellübersicht angezeigten Preise. Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Solange der Anbieter Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG ist, wird keine Umsatzsteuer berechnet; die Rechnungen tragen den Hinweis „Steuerfreie Leistung als Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG“. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, kommt für ab diesem Zeitpunkt ausgestellte Rechnungen die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu; der Anbieter teilt dies vorher in Textform mit.
- Die Vergütung ist für den gewählten Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) im Voraus zu zahlen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen (Fälligkeit). Die Rechnung für einen Verlängerungszeitraum erhält der Kunde etwa 14 Tage vor dessen Beginn.
- Zahlung erfolgt per Überweisung mit dem in der Rechnung angegebenen Verwendungszweck.
- Der Kunde stimmt zu, dass der Anbieter Rechnungen ausschließlich elektronisch übermittelt, als PDF oder als E-Rechnung (ZUGFeRD/XRechnung), per E-Mail und zum Abruf in der Software (§ 14 Abs. 1 UStG).
- Verzug: Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Frist nach Abs. 2, kommt er mit deren Ablauf ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Anbieter kann dann Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) verlangen; die Pauschale wird auf einen Schadensersatz für Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
- Einschränkung auf Lesen und Export: Ist eine Rechnung 28 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt, kann der Anbieter den Zugang der Organisation auf das Lesen und den Export der Daten beschränken, wenn er dies dem Kunden zuvor mit einer Frist von mindestens 14 Tagen in Textform angekündigt hat. Während der Beschränkung können keine Daten angelegt oder geändert werden (insbesondere keine neuen Geräte) und keine KI-Analysen durchgeführt werden. Eine vollständige Sperre wegen Zahlungsverzugs erfolgt nicht; die Daten bleiben erhalten, und der Export nach § 13 Abs. 1 bleibt jederzeit möglich. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Endet ein Abrechnungszeitraum, während die Rechnung für die Verlängerung noch offen ist, kann der Kunde die Software bis zu einer solchen Beschränkung unverändert weiter nutzen.
- Bestreiten und Aufhebung: Bestreitet der Kunde die Forderung in Textform mit nachvollziehbarer Begründung, beschränkt der Anbieter den Zugang bis zur Klärung nicht und hebt eine bereits erfolgte Beschränkung auf. Eine Beschränkung hebt der Anbieter sofort nach Eingang der Zahlung auf.
- Fristlose Kündigung: Ist der Kunde mit Entgelten in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten oder – bei jährlicher Zahlweise – mit einem Jahresentgelt länger als 30 Tage in Verzug, kann der Anbieter den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen (§ 314 BGB), wenn er dem Kunden zuvor in Textform eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Zahlung gesetzt und die Kündigung angedroht hat und die Frist fruchtlos abgelaufen ist. Für die Folgen gilt § 12 Abs. 3.
- Nicht bezahlte Erstbestellung: Bezahlt der Kunde die erste Rechnung für ein neu bestelltes Paket nicht, bleibt es beim bisherigen Paket. Der Anbieter kann vom Vertrag über das neue Paket zurücktreten, wenn er dem Kunden in Textform eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Zahlung gesetzt hat und diese fruchtlos abgelaufen ist (§ 323 BGB).
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; Gegenansprüche wegen Mängeln aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
§ 11 Preisänderungen
- Der bei der Bestellung vereinbarte Preis wird für den jeweiligen Vertrag festgeschrieben. Er gilt für die laufende Laufzeit und für alle Verlängerungszeiträume unverändert fort, solange keine Änderung nach Abs. 2 wirksam geworden ist. Spätere Änderungen der allgemeinen Preisliste wirken sich auf bestehende Verträge nicht aus.
- Will der Anbieter die Preise für künftige Verlängerungszeiträume ändern, bietet er dem Kunden die neuen Preise mindestens sechs Wochen vor Beginn des nächsten Verlängerungszeitraums in Textform an. Die neuen Preise gelten nur, wenn der Kunde ausdrücklich zustimmt (z. B. über die Schaltfläche in der Software oder per E-Mail). Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
- Stimmt der Kunde bis zum Beginn des Verlängerungszeitraums nicht zu, gilt der bisherige Preis weiter. Der Anbieter kann den Vertrag dann nach § 12 Abs. 1 ordentlich kündigen; bis zum Vertragsende gilt der bisherige Preis. Endet das kostenpflichtige Paket dadurch, gilt § 12 Abs. 3. Darauf weist das Angebot gesondert hin.
- Eine Senkung des festgeschriebenen Preises gilt ab dem nächsten Verlängerungszeitraum auch ohne Zustimmung.
§ 12 Laufzeit, Kündigung
- Kostenpflichtige Pakete laufen für den gewählten Abrechnungszeitraum (ein Monat oder ein Jahr) ab der Freischaltung nach Zahlungseingang (§ 4 Abs. 3) und verlängern sich jeweils um denselben Zeitraum, wenn sie nicht zum Ende des Zeitraums gekündigt werden. Der Kunde kann bis einschließlich zum letzten Tag des laufenden Zeitraums mit Wirkung zu dessen Ende kündigen, bei monatlicher wie bei jährlicher Zahlweise. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Zeitraums kündigen.
- Der Kunde kann in Textform oder über den Kündigungsknopf in der Software (Verwaltung → Lizenz) kündigen. Der Anbieter bestätigt die Kündigung unverzüglich per E-Mail. Der Kunde kann eine Kündigung über die Software bis zum Laufzeitende zurücknehmen. Hat der Kunde das Entgelt für einen Abrechnungszeitraum, der nach dem Kündigungstermin beginnt, bereits gezahlt, erstattet der Anbieter es unverzüglich.
- Endet ein kostenpflichtiges Paket (durch Kündigung, Nichtverlängerung nach § 11 Abs. 3 oder fristlose Kündigung), stuft der Anbieter die Organisation automatisch auf das unbefristete, kostenlose Paket „Start“ zurück; der Vertrag läuft insoweit nach § 5 weiter. Die Daten bleiben vollständig erhalten und werden nicht gelöscht. Es gelten die Grenzen des Pakets „Start“: Daten über diesen Grenzen können weiter gelesen und exportiert werden, Neuanlegen über die Grenzen hinaus (z. B. weiterer Geräte oder Benutzer) ist nicht möglich. Löschung und Abrufzeitraum nach § 13 Abs. 3 betreffen nur das Ende des Vertrags insgesamt.
- Das Recht beider Seiten zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere bei einer unzutreffenden Angabe nach § 1 Abs. 4, bei Zahlungsverzug nach § 10 Abs. 8 oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen § 9 Abs. 4 trotz Abmahnung vor.
- Bei einer Kündigung, die der Anbieter nicht aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ausspricht, erstattet er im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit nach Vertragsende anteilig.
§ 13 Datenexport, Anbieterwechsel, Löschung
- Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst in gängigen maschinenlesbaren Formaten exportieren, in jedem Paket, auch während einer Beschränkung nach § 10 Abs. 6 und im Abrufzeitraum nach Abs. 3. Der Komplettexport (ZIP-Datei) enthält alle Daten der Organisation als JSON (Geräte mit technischen Daten, Standorten und Notizen, Wartungsaufgaben und -historie, eigene Katalogeinträge, Störungen und die Liste der Fotos), die Inventarliste als CSV, alle Fotos in ihrem Originalformat und eine Beschreibung der Formate. Daneben stehen einzelne Exporte zur Verfügung (u. a. CSV, JSON, Wartungstermine im iCalendar-Format, Gerätedatenblätter als PDF).
- Wechsel zu einem anderen Anbieter (Art. 23 bis 31 der Verordnung (EU) 2023/2854, Data Act): Der Kunde kann in Textform verlangen, seine exportierbaren Daten zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur zu übertragen oder sie zu löschen; bis zum Ende der Ankündigungsfrist teilt er mit, welche dieser Möglichkeiten er wählt und, bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter, dessen notwendige Angaben. Die Ankündigungsfrist endet zu dem vom Kunden im Verlangen genannten Zeitpunkt, spätestens zwei Monate nach Zugang des Verlangens. Übertragbar sind alle exportierbaren Daten im Sinne von Art. 2 Nr. 38 Data Act, also alle vom Kunden oder seinen Benutzern eingegebenen oder hochgeladenen Daten und die durch seine Nutzung erzeugten Daten einschließlich Metadaten (Abs. 1); Datenkategorien nimmt der Anbieter davon nicht aus. Daten, die der Komplettexport nicht enthält (z. B. Protokolle), stellt er auf Verlangen als Datei bereit. Nach Ablauf der Ankündigungsfrist unterstützt der Anbieter den Wechsel in einem Übergangszeitraum von höchstens 30 Kalendertagen, indem er die Daten nach Abs. 1 bereitstellt, die Datenformate beschreibt und die Software bis dahin weiter erbringt. Ist dies technisch nicht möglich, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Verlangen mit Begründung mit und nennt einen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen von ihm für angemessen gehaltenen Zeitraum verlängern. Der Anbieter unterstützt den Kunden auf Anfrage mit Informationen bei seiner Ausstiegsstrategie und weist ihn auf ihm bekannte Risiken für die Kontinuität hin. Nach erfolgreichem Abschluss des Wechsels endet der Vertrag; verlangt der Kunde nur die Löschung, endet er mit Ablauf der Ankündigungsfrist. Der Anbieter teilt dem Kunden das Vertragsende mit. Endet der Vertrag durch den Wechsel vor dem Ende eines im Voraus bezahlten Abrechnungszeitraums, erstattet der Anbieter die im Voraus gezahlte Vergütung anteilig für die Zeit nach dem Vertragsende. Ein Entgelt für den Wechsel oder die Datenübertragung erhebt der Anbieter nicht.
- Endet der Vertrag insgesamt (Kündigung des Pakets „Start“ nach § 5 Abs. 2, Wechsel nach Abs. 2 oder fristlose Kündigung des gesamten Vertrags), kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage lesen und exportieren (Abrufzeitraum). Der Anbieter informiert die Administratoren der Organisation bei Vertragsende per E-Mail über den Abrufzeitraum und erinnert sie sieben Tage vor dessen Ablauf. Nach Ablauf des Abrufzeitraums löscht der Anbieter die Organisation mit allen Kundeninhalten einschließlich Fotos unverzüglich vollständig und bestätigt die Löschung per E-Mail; Datensicherungen werden mit Ablauf ihrer Aufbewahrung nach dem AVV (Anlage 1 Nr. 7) überschrieben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters (z. B. für Rechnungen) bleiben unberührt; Aufbewahrungspflichten des Kunden erfüllt der Kunde selbst.
§ 14 Mängel
- Für Mängel der Software gelten die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) mit folgenden Maßgaben.
- Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
- Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung an (§ 536c BGB). Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist.
- Inhaltliche Fehler einzelner KI-Ergebnisse sind kein Mangel, solange die KI-Funktion entsprechend § 3 Abs. 2 bereitsteht.
- Das Recht des Kunden zur Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB) besteht nach Maßgabe von § 543 Abs. 3 BGB, also in der Regel erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe.
§ 15 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die Bereitstellung der Software im gebuchten Umfang, die sorgfältige Speicherung und Sicherung der Kundeninhalte und die Vertraulichkeit. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden, mit denen bei Vertragsschluss nach den Umständen nicht zu rechnen war (atypische Schäden), haftet der Anbieter in diesem Fall nicht. Absatz 1 bleibt unberührt.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit im Rahmen von Absatz 2 nur auf den Aufwand, der für ihre Wiederherstellung angefallen wäre, wenn der Anbieter die Daten ordnungsgemäß nach § 6 Abs. 5 gesichert und der Kunde sie nach § 9 Abs. 5 regelmäßig exportiert hätte. § 254 BGB bleibt unberührt.
- Im kostenlosen Paket „Start“ haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt nach Absatz 2 und 3; Absatz 1 bleibt unberührt.
- Die Haftung für Schäden aus KI-Ergebnissen, die der Kunde entgegen § 3 Abs. 3 ungeprüft oder entgegen § 3 Abs. 9 verwendet, richtet sich nach den vorstehenden Absätzen; ein Mitverschulden des Kunden wird nach § 254 BGB berücksichtigt.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
§ 16 Datenschutz, Vertraulichkeit
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), den der Kunde bei der Registrierung abschließt. Für Daten, die der Anbieter als eigener Verantwortlicher verarbeitet (z. B. Vertrags-, Rechnungs- und Kontaktdaten, Dienstdaten nach § 8), gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.
- Beide Seiten behandeln nicht offenkundige Informationen der anderen Seite, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten, auch nach Vertragsende vertraulich.
- Informationen nach Art. 26, 28 und 29 Data Act (Wechselverfahren, Datenformate, Standort der Infrastruktur in Deutschland, Schutz vor Zugriffen von Behörden aus Drittländern, Entgelte) stellt der Anbieter auf seiner Website unter Informationen zum Data Act bereit.
§ 17 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB nur aus triftigem Grund ändern, nämlich wegen geänderter Gesetze oder Rechtsprechung, behördlicher Vorgaben, zwingender technischer Entwicklungen (z. B. Sicherheit, Wegfall oder Wechsel eines Dienstleisters) oder zur Regelung neu eingeführter, zusätzlicher Funktionen. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung darf sich dadurch nicht zulasten des Kunden verschieben.
- Hauptleistungen und Preise sind von Absatz 1 ausgenommen; für Preise gilt § 11, für Leistungsänderungen § 2 Abs. 4.
- Der Anbieter teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit (Gegenüberstellung der geänderten Regelungen) und bittet um Zustimmung in der Software. Eine Änderung wird nur wirksam, wenn der Kunde ihr ausdrücklich zustimmt; Schweigen oder Weiternutzung gilt nicht als Zustimmung.
- Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen AGB weiter. Der Anbieter kann den Vertrag dann zum Ende der laufenden Laufzeit ordentlich kündigen. Kostenpflichtige Pakete kann der Kunde nur nach Zustimmung zur jeweils aktuellen AGB-Fassung neu bestellen.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Vertragssprache ist Deutsch.
- Erklärungen zum Vertrag (insbesondere Kündigung, Mängelanzeige, Zustimmung nach §§ 11, 17) bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an kontakt@dgh-it.de); die Kündigung über den Kündigungsknopf und Zustimmungen über die Software genügen.
- Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.
- Vertragsübernahme: Der Anbieter darf seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag insgesamt auf eine von Dominik Holzner gegründete und von ihm beherrschte Gesellschaft (voraussichtlich „DGH-IT UG (haftungsbeschränkt)“) übertragen. Er teilt dies dem Kunden mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit Firma und Anschrift der Gesellschaft mit. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Übertragung ohne Frist kündigen; im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit danach erstattet der Anbieter anteilig.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters; der Anbieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
Stand: November 2026 (Fassung 2026-11b)
