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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dominik Holzner, DGH-IT, Florianweg 5, 83317 Teisendorf (nachfolgend „DGH-IT“ oder „wir“)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen DGH-IT und ihren Kunden über IT-Dienstleistungen, den Verkauf von Hardware und Software, Wartungs- und Betreuungsverträge sowie die Bereitstellung von Software als Onlinedienst (Software as a Service).
  2. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Unternehmern werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  4. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung oder einem Wartungsvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Darstellungen auf unserer Website sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung, uns eine Anfrage zu stellen. Eine Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon führt noch nicht zu einem Vertrag.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unser Angebot annimmt, wenn wir einen Auftrag des Kunden in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigen oder wenn wir mit der Ausführung des Auftrags beginnen.
  3. Unsere Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
  4. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Zeichnet sich ab, dass ein unverbindlicher Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird, informieren wir den Kunden unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen mit ihm ab.

§ 3 IT-Dienstleistungen nach Aufwand

  1. IT-Dienstleistungen wie Beratung, Einrichtung, Fehlersuche, Reparatur, Wartung und Schulung erbringen wir vor Ort beim Kunden oder per Fernwartung. Art und Umfang ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schulden wir bei Beratung, Fehlersuche und Unterstützung die fachgerechte Erbringung der Tätigkeit, nicht aber einen bestimmten Erfolg (Dienstvertrag). Ist ausdrücklich ein bestimmtes Ergebnis vereinbart, etwa die Reparatur eines bestimmten Geräts oder die Einrichtung eines bestimmten Systems, gelten die Regeln des Werkvertrags.
  3. Leistungen nach Aufwand werden nach dem tatsächlichen Zeitaufwand zu den im Angebot oder in unserer bei Auftragserteilung gültigen Preisliste genannten Sätzen abgerechnet. Dort sind auch Taktung, Anfahrtskosten sowie Zuschläge für Einsätze außerhalb der üblichen Geschäftszeiten geregelt.
  4. Wir dürfen uns zur Erfüllung unserer Pflichten fachkundiger Dritter bedienen. Unsere Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.

§ 4 Fernwartung

  1. Fernwartungssitzungen finden nur mit Zustimmung des Kunden statt. Der Kunde startet die Verbindung selbst oder gibt sie im Einzelfall frei und kann sie jederzeit beenden.
  2. Wir greifen während einer Fernwartung nur auf die Systeme und Daten zu, die für den Auftrag erforderlich sind. Die Verbindung erfolgt verschlüsselt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden, Datensicherung

  1. Der Kunde unterstützt uns bei der Leistungserbringung. Er stellt insbesondere rechtzeitig Zugang zu den betroffenen Geräten und Räumen, die erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Lizenzen sowie einen fachkundigen Ansprechpartner zur Verfügung.
  2. Datensicherung: Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, sofern er nicht uns ausdrücklich mit der Datensicherung beauftragt hat. Vor Arbeiten an Geräten, Systemen oder Software sichert der Kunde seine Daten vollständig, soweit er dazu in der Lage ist. Ist ihm dies nicht möglich, weist er uns vor Beginn der Arbeiten darauf hin; die Datensicherung kann dann gesondert beauftragt werden.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung der von ihm bereitgestellten Software und Lizenzen berechtigt ist.
  4. Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Dadurch entstehender Mehraufwand, etwa vergebliche Anfahrten, kann nach Aufwand berechnet werden.

§ 6 Verkauf von Hardware und Software

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
  2. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst mit der Übergabe an den Kunden über, auch beim Versand. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe an das Transportunternehmen über.
  3. Für Software Dritter gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers, die wir dem Kunden auf Wunsch vor Vertragsschluss zugänglich machen. Garantien des Herstellers bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten und richten sich nach den Garantiebedingungen des Herstellers.
  4. Wir können bei Bestellungen von Waren eine Anzahlung oder Vorkasse verlangen, wenn wir dies vor Vertragsschluss mitteilen.

§ 7 Wartungs- und Betreuungsverträge

  1. Umfang, Reaktionszeiten und Vergütung von Wartungs- und Betreuungsverträgen (z. B. monatliche Pauschalen) ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand gemäß § 3 abgerechnet; wir weisen den Kunden vorher darauf hin.
  2. Ist keine Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
  3. Für Verbraucher gilt: Eine vereinbarte Erstlaufzeit beträgt höchstens zwei Jahre. Wird der Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
  4. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
  5. Änderungen der Vergütung bieten wir dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Sie werden nur wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Stimmt der Kunde nicht zu, können beide Seiten den Vertrag zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens kündigen.

§ 8 Software als Onlinedienst (Software as a Service)

  1. Stellen wir Software als Onlinedienst bereit, erhält der Kunde für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Software im vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen. Eine Überlassung der Software selbst findet nicht statt.
  2. Wir betreiben den Dienst nach dem Stand der Technik und bemühen uns um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit schulden wir nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Geplante Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit vorher an und legen sie in nutzungsarme Zeiten. Für Störungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z. B. Störungen des Internets oder beim Kunden), sind wir nicht verantwortlich.
  3. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, nutzt angebotene Sicherheitsfunktionen wie die Zwei-Faktor-Anmeldung und informiert uns unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Der Kunde ist für die Inhalte und Daten, die er im Dienst verarbeitet, selbst verantwortlich.
  4. Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben sein Eigentum. Wir sichern die Daten regelmäßig. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit in einem gängigen Format exportieren. Nach Vertragsende stellen wir die Daten noch 30 Tage zum Export bereit und löschen sie danach, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (z. B. nach Steuer- und Handelsrecht) erfüllt der Kunde selbst.
  5. Verarbeitet der Kunde im Dienst personenbezogene Daten, schließen wir mit ihm einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  6. Wir dürfen den Zugang vorübergehend sperren, wenn ein konkreter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder eine Gefährdung der Sicherheit des Dienstes besteht oder der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsentgelten im Verzug ist. Wir informieren den Kunden über die Sperrung und heben sie auf, sobald der Grund entfallen ist.
  7. Wir entwickeln den Dienst weiter und dürfen ihn ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt. Für Verbraucher gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB), insbesondere zu Aktualisierungen und Änderungen.
  8. Für Laufzeit und Kündigung gilt § 7 Abs. 2 bis 5 entsprechend, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 9 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste genannten Preise.
  2. DGH-IT ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Alle Preise sind Endpreise.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen. Entgelte für Wartungsverträge und Onlinedienste sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus fällig.
  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern sind wir zusätzlich berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen.
  5. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die mit unserer Forderung in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Abnahme bei Werkleistungen

  1. Ist eine Werkleistung geschuldet, nimmt der Kunde sie nach Fertigstellung ab, sofern sie im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn wir dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt haben und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Bei Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn wir sie zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen haben.

§ 11 Mängelrechte

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Für Unternehmer gilt: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen und Werkleistungen beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme. Bei gebrauchten Sachen sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Wir können zunächst nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Kaufleute haben gelieferte Waren unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB).
  3. Die Verkürzung und der Ausschluss nach Abs. 2 gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach § 12, nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben.

§ 12 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Für den Verlust von Daten haften wir im Rahmen von Abs. 1 und 2 nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 5 Abs. 2) für die Wiederherstellung angefallen wäre. Dies gilt nicht, wenn wir selbst mit der Datensicherung beauftragt waren.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Wir behandeln alle Informationen und Daten, die wir bei der Auftragsdurchführung vom Kunden erhalten oder auf seinen Systemen einsehen, vertraulich. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
  2. Haben wir bei Wartung, Fernwartung oder Betrieb Zugriff auf personenbezogene Daten, für die der Kunde verantwortlich ist, schließen wir auf Wunsch des Kunden einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  3. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Kunden enthält unsere Datenschutzerklärung.

§ 14 Höhere Gewalt

Für Verzögerungen und Ausfälle infolge höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Ereignisse (z. B. Naturereignisse, Streik, Pandemie, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Vorlieferanten oder Netzbetreibern) sind wir nicht verantwortlich. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. bei einem Termin beim Kunden zu Hause) oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. per E-Mail oder Telefon) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten enthält unsere Widerrufsbelehrung.

§ 16 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: Oktober 2026