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Wie lange bekommt mein Smartphone noch Updates? Was die EU-Regeln seit Juni 2025 ändern – und was nicht

Das Smartphone funktioniert einwandfrei, der Akku hält noch, die Kamera ist gut – warum also ein neues kaufen? Eine berechtigte Frage. Die ehrliche Gegenfrage lautet: Bekommt das Gerät noch Sicherheitsupdates? Denn ein Smartphone, auf dem Banking-App, E-Mail-Postfach und oft auch der zweite Faktor für wichtige Logins liegen, ist kein Gerät, bei dem man Sicherheitslücken einfach aussitzen sollte.

Seit dem 20. Juni 2025 gelten in der EU neue Ökodesign-Regeln für Smartphones und Tablets, die genau hier ansetzen: Hersteller müssen deutlich länger Updates liefern. Klingt nach einer einfachen Lösung. Ganz so einfach ist es aber nicht – vor allem nicht für Geräte, die schon in der Schublade oder im Firmeneinsatz sind.

Was sich seit Juni 2025 geändert hat

Grundlage ist die EU-Verordnung 2023/1670 zum Ökodesign von Smartphones, Mobiltelefonen, Schnurlostelefonen und Tablets. Sie gilt seit dem 20. Juni 2025 für Geräte, die ab diesem Zeitpunkt in der EU in Verkehr gebracht werden. Die wichtigsten Punkte:

  • Betriebssystem-Updates: Hersteller müssen kostenlose Updates bereitstellen – Sicherheitsupdates, Fehlerkorrekturen und funktionale Updates. Nach den Erläuterungen der EU-Kommission umfasst das ausdrücklich auch größere Versionssprünge, nicht nur kleine Patches.
  • Dauer: mindestens fünf Jahre – gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem das letzte Gerät des jeweiligen Modells in Verkehr gebracht wurde, also ab dem Verkaufsende des Modells, nicht ab dem Verkaufsstart.
  • Ersatzteile: Wichtige Ersatzteile wie Akku, Display oder Kamera müssen nach Fachberichten mindestens sieben Jahre nach Marktende verfügbar sein, mit einer Lieferzeit von fünf bis zehn Werktagen.
  • Akku: Der Akku muss nach 800 Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität haben.
  • Energielabel: Neue Geräte tragen ein EU-Label mit Energieeffizienzklasse, Akkulaufzeit, Ladezyklen, Robustheit, IP-Schutzklasse und einem Reparierbarkeitsindex. Ein QR-Code führt zur EU-Produktdatenbank EPREL.

Eine Einschränkung erlaubt die Verordnung: Updates, die mit bestimmter Hardware eines Modells nicht kompatibel sind, müssen für genau diese Funktionen nicht geliefert werden. Ausgenommen sind laut Fachberichten außerdem unter anderem Geräte mit flexiblem bzw. faltbarem Display sowie spezielle Hochsicherheits-Kommunikationsgeräte.

Der Haken: Fünf Jahre ab wann genau?

Der Bezugspunkt „Ende des Inverkehrbringens“ ist für Käufer zunächst gut: Wer ein Modell spät im Verkaufszyklus kauft, ist nicht automatisch benachteiligt. Er hat aber einen praktischen Nachteil: Am Tag des Kaufs weiß niemand, wann das Modell vom Markt genommen wird. Ein konkretes Enddatum ergibt sich aus der Verordnung allein also nicht.

Für die Kaufentscheidung ist deshalb weiterhin die Update-Zusage des Herstellers das Maß der Dinge. Einige Hersteller versprechen mehr als das gesetzliche Minimum: Google gibt für Pixel-Geräte ab dem Pixel 8 sieben Jahre Updates an – allerdings gerechnet ab der Aufnahme des Modells in den US-Google-Store. Laut heise sagen auch Samsung und Google für ihre Geräte Zeiträume über dem Minimum zu, während Apple sich öffentlich nicht auf eine konkrete Zusage festlegt und auf seine bisherige Update-Praxis verweist.

Wichtig: Unterschiedliche Bezugspunkte (Marktstart, Marktende, Store-Listung in einem bestimmten Land) machen Zusagen schwer vergleichbar. Wer es genau wissen will, schaut auf die Update-Seite des jeweiligen Herstellers und rechnet nach, statt sich auf die größte Zahl im Werbeprospekt zu verlassen.

Was die Regeln nicht ändern

Ältere Geräte bleiben, wie sie sind

Die Verordnung wirkt nicht rückwirkend. Ein Smartphone, das vor dem 20. Juni 2025 in Verkehr gebracht wurde, bekommt durch die neuen Regeln keinen einzigen zusätzlichen Patch. Für diese Geräte gilt weiterhin nur, was der Hersteller freiwillig zugesagt hat. Das betrifft heute noch einen großen Teil der Geräte im Alltag – privat wie im Betrieb.

Ein Update-Versprechen ist kein Update

Auch das BSI weist darauf hin, dass Hersteller selbst bei bekannten Sicherheitslücken nicht immer für alle Gerätetypen zeitnah ein Update bereitstellen. Ein Update, das bereitgestellt, aber nie installiert wird, hilft ebenfalls nicht. Die Regel verlängert also den Zeitraum, in dem Updates kommen müssen – einspielen muss man sie trotzdem selbst.

Apps haben ihre eigenen Regeln

Die Update-Pflicht betrifft das Betriebssystem des Geräts. Ob eine Banking-App, ein Messenger oder eine Authenticator-App auf einer älteren Systemversion weiterläuft, entscheidet der jeweilige App-Anbieter. Ein Gerät kann also noch Systemupdates bekommen und trotzdem einzelne Apps verlieren – oder umgekehrt.

So prüfen Sie den Update-Stand Ihres Geräts

Bei Android-Geräten finden Sie die Angaben in den Einstellungen unter Über das Telefon (bzw. „Über das Tablet“) und dort unter Android-Version. Entscheidend ist der Eintrag „Android-Sicherheitsupdate“ mit einem Datum. Die Menübezeichnungen können je nach Hersteller leicht abweichen.

Als grobe Orientierung, nicht als offizielle Grenze: Liegt das Datum des letzten Sicherheitsupdates viele Monate zurück, obwohl Sie regelmäßig nach Updates suchen lassen, ist das ein deutliches Warnsignal. Dann lohnt ein Blick auf die Update-Seite des Herstellers, ob das Modell überhaupt noch unterstützt wird.

Was heißt das praktisch?

Beim Neukauf

  • Nicht nur auf Preis und Kamera schauen, sondern auf die Update-Zusage des Herstellers – inklusive Bezugspunkt.
  • Das neue Energielabel und den QR-Code zur EPREL-Datenbank nutzen: Akkulaufzeit, Ladezyklen, Robustheit und Reparierbarkeit sind dort vergleichbar angegeben.
  • Beachten: Der Reparierbarkeitsindex sagt laut Verbraucherzentrale nichts über die tatsächlichen Kosten von Ersatzteilen oder Reparaturen aus.
  • Bei Restposten, Refurbished- oder Gebrauchtgeräten prüfen, wann das Modell auf den Markt kam und ob es noch unterstützt wird. Ein Schnäppchen mit Update-Ende in drei Monaten ist keins.

Bei Geräten, die Sie schon haben

  • Automatische Updates aktiviert lassen und den Sicherheitspatch-Stand gelegentlich kontrollieren.
  • Kommen keine Updates mehr, das Gerät nicht mehr für sensible Aufgaben nutzen: Banking, geschäftliche E-Mails, Passwort-Manager und vor allem nicht als zweiten Faktor für wichtige Konten.
  • Ein „Zweitleben“ als reiner Musikplayer, Kinder-Spielgerät ohne Konten oder Smart-Home-Fernbedienung im Haus kann vertretbar sein – das Risiko sinkt mit dem, was auf dem Gerät liegt und womit es verbunden ist.

Im kleinen Unternehmen

Firmenhandys haben fast immer Zugriff auf E-Mail, Kalender, Kundendaten und oft auf die Anmeldung an Cloud-Diensten. Sinnvoll ist eine einfache Übersicht: Welches Gerät nutzt wer, welches Modell, welcher Patch-Stand, bis wann gibt es laut Hersteller Updates? Daraus ergibt sich ein Austauschplan, bevor ein Gerät unbemerkt ohne Updates im Einsatz bleibt. Das ist kein Hexenwerk – eine Tabelle reicht für den Anfang.

Die Logik ist dieselbe wie bei Windows 10 und dem verlängerten Support oder bei Router-Updates: Nicht das Alter eines Geräts entscheidet, sondern ob es noch gepflegt wird.

Grenzen und offene Punkte

Die Verordnung ist ein echter Fortschritt, vor allem für Android-Geräte günstigerer Hersteller, bei denen Updates früher oft nach wenigen Jahren endeten. Sie ersetzt aber keine Prüfung im Einzelfall. Wie konsequent die Pflichten in der Praxis eingehalten und kontrolliert werden, lässt sich für Käufer kaum überprüfen. Und wie schnell Updates nach Bekanntwerden einer Lücke tatsächlich ausgeliefert werden, unterscheidet sich weiterhin zwischen Herstellern.

Fazit

Neue Smartphones und Tablets müssen in der EU seit Juni 2025 mindestens fünf Jahre nach Verkaufsende mit Updates versorgt werden. Das macht den Neukauf berechenbarer – aber nicht automatisch. Für Bestandsgeräte ändert sich gar nichts. Wer wissen will, ob sein Smartphone noch sicher nutzbar ist, kommt um einen Blick auf Patch-Datum und Hersteller-Zusage nicht herum. Und wenn die Antwort „keine Updates mehr“ lautet: Das Gerät muss nicht in den Müll – aber raus aus allem, was Ihnen wichtig ist.

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Quellen

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